Für eine faire fürsorgerische Praxis
/

 

 

Für Betroffene

Betroffene und Angehörige von Betroffenen sind direkt mit der Macht des Staates konfrontiert. Da wird einem unter Umständen zum ersten Mal klar: Gegen diese Macht komme ich nicht an. Ich kann gar nichts tun!

Diese Ohnmacht ist Teil des Problems und trägt zur Traumatisierung bei.

Es hilft nur Eines: Man muss wissen, welche Rechte man hat, ob man etwas tun kann und, wenn ja, was.

1.    Kontaktieren Sie uns und beschreiben Sie ausführlich was wann wo geschah.
2.    Beschaffen Sie sich Akteneinsicht. Hier finden Sie heraus, wie. Warnung: Es können kantonale Unterschiede bestehen.
3.    Informieren Sie sich über ihre Rechtslage. Wir unterstützen Sie darin.
4.    Informieren Sie sich über die beteiligten Institutionen. Alle sollten zumindest so handeln, dass sie dem gültigen Recht und ihren eigenen, deklarierten Standards entsprechen.
5.    Juristische Verfahren haben kosten viel Geld. Oft sind sie nutzlos. Finden Sie einen Anwalt, der nicht nur absahnt! Wir helfen Ihnen dabei.

Informiert Sein

Informiert Sein ist wesentlich. Wissen, welche Rechte man hat und an welche Pflichten die Institutionen gebunden sind. Es gibt mehrere Organisationen, die sich mit Rechtsverletzungen im institutionellen Rahmen auseinandersetzen. Hier einige  Artikel zum Thema:

"Die kleine Verwahrung" nach Art. 59 StGB von humanrights.ch

Der Unterschied zwischen Art. 59 und Art. 63 StGB (Mansour)

"Fürsorgerische Unterbringung" FU, früher "fürsorgerischer Freiheitsentzug" von humanrights.ch

Über die forensische Psychiatrie. Artikel von P. Zihlmann, 2012

Aktenzugang ist ein Recht, Verein zeme-ig-ffp